|
Dreschvitz (ur).
In einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den
Bürgermeister seiner Gemeinde hat der Dreschvitzer Franz Auler
gefordert, dass die begonnenen Ausbauarbeiten der Gemeindestraße
Moorberg "sofort eingestellt werden". Für Auler sind zwei
diesbezügliche Beschlüsse der Gemeindevertretung
"nichtig", da an den Abstimmungen vier Personen teilnahmen, die
dies laut Kommunalverfassung nicht hätten tun dürfen, unter ihnen
der Bürgermeister der Gemeinde, dessen "Schwiegervater
Grundstückseigentümer / Anlieger" an der genannten
Straße sei. ´
Zu den genannten Beschlüssen teilte das Landratsamt auf Nachfrage mit:
"Diese Beschlüsse sind wirksam, da der Bürgermeister keinen
Widerspruch eingelegt hat, die Untere Rechtsaufsichtsbehörde nicht
förmlich beanstandet und die Unwirksamkeit bis dato auch nicht
verwaltungsgerichtlich festgestellt worden ist."
Auf die Frage, ob der geforderte Baustopp verhängt wird, kam die
Anwort: "Nein".
Das Landratsamt wurde bei der Anfrage auch darauf hingewiesen, dass fast
alle Anwohner des Moorberg eine "Unterschriftenliste gegen den
geplanten Ausbau des Moorberg in Dreschvitz unter den gegebenen
Umständen" unterschrieben haben. Gefragt wurde, ob es bislang
Beispiele im Landkreis Rügen gibt, wo Anliegerstraßen gegen den
Willen der Mehrheit der Betroffenen ausgebaut wurden und die Anwohner dann
trotzdem den Anliegerbeitrag zahlen mussten.
Antwort Landratsamt: "Derartige Beispiele sind nicht bekannt. Selbiges
wäre nach der geltenden Rechtslage nicht von vornherein zu
beanstanden. Insoweit wird auf die mögliche und zulässige
Beantragung von Billigkeitsmaßnahmen seitens der Beitragspflichtigen
oder auf den offenstehenden förmlichen Verwaltungsrechtsweg
verwiesen." Mehr dazu demnächst.
Zur Startseite
"Der RÜGANER - Die Zeitung für die Insel".
© DER RÜGANER, Weiterveröffentlichung nur mit
schriftlicher Genehmigung des Verlages! |