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Von Wolfgang Urban
Hiddensee.
Am 8. Mai 2002 erschien das Foto nebenan bereits einmal auf der
Titelseite des Rüganer. Hoffnungsvoll wurde das Blatt in den
Händen von Bürgermeister Gino Leonhard als "Papier der
Einigkeiten" bezeichnet. Doch diese Hoffnung starb schon bald.
Dabei stammte das Papier sogar aus dem Wirtschaftsministerium in Schwerin.
In ihm wurde mitgeteilt, in welchen Punkten Einigkeit beim "Vollzug
der Satzung über Erlaubnisse für die Sondernutzung an Orts- und
Gemeindeverbindungsstraßen in der Gemeinde Seebad Hiddensee"
erzielt wurde. Hintergrund waren permanente Verstöße gegen diese
Satzung.
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Dieses Bild erschien bereits am 8. Mai 2002 im Rüganer. Es kündet
von Bürgermeister Gino Leonhards Bemühen um Einigkeit auf
Hiddensee. Manches glückte bislang nicht. "Aber", so Gino
Leonhard, "Ich gebe noch nicht auf !"
Foto: Urban
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Bereits am 9. Januar 2002 hatte Der Rüganer mit Fotos belegt, wie
E-Fahrzeuge der HLG (Hiddensee Logistik GmbH) Transporte durchführten,
die eigentlich laut erwähnter Satzung von Pferdefuhrwerken
transportiert werden müssen. Dagegen hatten sich Fuhrwerksunternehmer
gewandt, die an einer Umsetzung der Satzung interessiert waren.
Mit Hilfe des "Papiers der Einigkeiten" sollte nach einer
Übergangsfrist eine volle Umsetzung der Satzung erreicht werden. Doch
dazu ist es bis heute nicht gekommen. Verstöße gegen die Satzung
führten in den vergangenen Monaten immer wieder zu
Ordnungswidrigkeitsverfahren. "Dabei sind uns auch Fehler
unterlaufen," räumt Bürgermeister Leonhard ein.
Sie wurden von einem pfiffigen Rechtsanwalt zugunsten seiner Mandanten
genutzt, so dass auch schon auf dem Gemeindehof angekettete Fahrzeuge von
Handwerkern wieder ihren Besitzern übergeben werden mussten.
Nach mehreren gerichtlichen Erörterungsterminen scheint sich jetzt
eine Lösung abzuzeichnen, die sowohl von der Gemeinde als auch den
beiden einheimischen Handwerkern auf Hiddensee akzeptiert werden kann.
Während hier die Zeit der Ordnungswidrigkeitsverfahren vielleicht ein
Ende finden wird, gibt es noch weitere Verfahren dieser Art gegen andere
Unternehmen.
"Fakt ist", sagt Bürgermeiser Leonhard, "dass es sich
um eine rechtlich schwierige Materie handelt, daher mussten auch wir bei
der Durchführung der Verfahren Lehrgeld zahlen. Doch von Mal zu Mal
wurden unsere Bescheide wasserdichter. Dabei ist es für uns besonders
wichtig, dass vor Gericht die Rechtmäßigkeit der Satzung
festgestellt wurde.
Nach wie vor bin ich der Hoffnung, dass wir für die einzelnen
Unternehmen, die gegenwärtig noch gegen die Satzung verstoßen,
auch solche Lösungen für ihre wirtschaftlichen Belange finden
werden, die weitere Verstöße sinnlos machen. Ich bin
hoffnungsvoll."
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