D I E   Z E I T U N G   F Ü R   D I E   I N S E L

13. JG, Tel. 0 38 38 / 80 99-0 15. Oktober - 21. Oktober 2003 unabhängig - überparteilich

Gegen Erweiterung der FFH-Gebiete

Hiddensees Gemeindevertreter votierten mehrheitlich dagegen / Kreistag stellte wichtige Fragen

Rügen / Hiddensee (tw). Das Thema FFH beschäftigt seit Monaten die Menschen auf Rügen und Hiddensee. Die Gemeindevertretung von Hiddensee sprach sich gegen eine Erweiterung aus. Auch der Kreistag des Landkreises Rügen thematisierte die umstrittenen Ausweisungen.

Mehrheitlich sprachen sich die Gemeindevertreter der Insel Hiddensee gegen eine Erweiterung, insbesondere der Westrügenschen Boddengewässer sowie des Gellen, aus. Ebenfalls wurde die Erweiterung der Dünenheide durch eine Mehrheit der Gemeindevertreter abgelehnt. Bereits im Vorfeld hatten sich die Ausschussmitglieder des Fischerei- Landwirtschafts-, Umwelt- und Verkehrsausschusses mit der geplanten Erweiterung der FFH-Gebiete auf und um Hiddensee befasst.

In der Ausschusssitzung erläuterte Bürgermeister Leonhard (FDP) die jeweiligen Beschlussvorlagen und stellte Alternativen zu einer strikten Ablehnung für die Bereiche Gellen und Dünenheide dar. Auf Einladung berichtete der Leiter des Umweltamtes des Landkreises Rügen, Dr. Bodo Noack, zu grundsätzlichen Fragen die im Zusammenhang mit der Ausweisung von FF-Gebieten zu sehen sind.

 

Denkbar wäre aus Sicht des Bürgermeisters auch gewesen, unter ganz konkret gefassten Bedingungen einer Erweiterung des Gellen und der Dünenheide, dass Hiddensee eine Zustimmung signalisieren hätte können. Die geplante Erweiterung Westrügenscher Bodden ist allerdings für Leonhard kategorisch abzulehnen. Gerade im Hinblick auf die Entwicklung des maritimen Tourismus, wie der Ausbau des Sportbootverkehrs und der Sicherung einer zukünftigen fischereilichen Nutzung kann hier keine Erweiterung erfolgen.

Die Gemeindevertretung folgte mit ihren Beschlussfassungen der Empfehlung des Ausschusses sowie den Beschlussvorlagen der Verwaltung. Ablehnende Gründe sieht die Gemeindevertretung im wesentlichen in einer Beeinträchtigung des Tourismus, etwa Sperrungen in der Infrastrukturentwicklung, insbesondere bei der Entwicklung von saisonverlängernden Maßnahmen und beim ländlichen Wegebau.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Dr. Egon Schlieker, teilte mit, dass die Berufsfischerei die Erweiterungen konsequent ablehnen würde, da keine ausreichende Zusage durch das Umweltministerium abgegeben wird, die derzeit betriebene Berufsfischerei zu erhalten. Unverständnis besteht in der Beurteilung der Vorkommen von Seehund und Kegelrobbe.

Diese sind in den zurückliegenden Jahren nur als Irrgäste aufgetreten, heute nun soll nach der FFH-Richtlinie ein günstiger Erhaltungszustand für diese Arten wiederhergestellt werden. Es muss angenommen werden, dass es zu Teilsperrungen von Badebereichen durch die Schaffung von großräumigen Ruheräumen kommen könnte, da der Seehund und die Kegelrobbe relativ hohe Fluchtdistanzen gegenüber dem Menschen haben. Bürgermeister Leonhard wird die Stellungnahme der Insel Hiddensee fristgerecht im Umweltministerium M-V einreichen.

Auch auf der Kreistagssitzung im September wurde eine Anfrage der CDU- Kreistagsfraktion zu Naturschutzflächen auf Rügen wie folgt beantwortet (Auszüge)

1. Wieviel Flächen sind auf Rügen unter Schutz gestellt? (ha und % der Landfläche)

- NP Jasmund 2.430 ha = 2,5% Landfläche des LK Rügen
- NP Vorpomm. Boddenlandschaft 2.505 ha = 2,6%
- Biosphärenreservat SO-Rügen 10.900 ha = 11,2%
- LSG (Ostrügen,Mittl.Strelas.,Hiddens.) 22.681 ha = 23,3%
- NSG außerhalb von LSG und Biosphärenreservat SO-Rügen 644 ha= 0,7%

Gesamt: 39.160 ha = 40,3%

2. Wieviel Gebiete gibt es gemäß Vogelschutzrichtlinie vom Mai `92 auf Rügen in ha Land- und in ha Wasserfläche?

- EU Vogelschutzgebiet Greifswalder Bodden: gesamt 81.339 ha, davon 19.520 ha Landflächen (davon ca. 3.250 ha Landfläche des LK Rügen)
- EU Vogelschutzgebiet Vorpommersche Boddenlandschaft: gesamt 78.935 ha, davon 38.678 ha Landflächen (Anteil Landfläche LK Rügen liegt nicht vor).

Anmerkung: große Teile der EU- Vogelschutzgeb. sind als NP Vorpommersche Boddenlandschaft, als Biosphärenreservat Südost- Rügen, als LSG und als NSG unter Schutz gestellt.

3. Wieviel Gebietsfläche wurde mit der 2. Tranche `99 für den LK Rügen verbindlich nach Brüssel gemeldet in ha Landfläche und in ha Wasserfläche ?

Für den Landkreis Rügen einschließlich umliegender, nicht zum Kreisterritorium gehörender Wasserflächen wurden insgesamt 19 Gebiete gemeldet.

Fläche gesamt: 27.731 ha
davon
-Landfläche 8.950 ha = 9,2 % des Kreisterritoriums
-Wasserfläche 18.781 ha

Anmerkung: Gemeldete FFH- Gebiete außerhalb von Schutzgebieten nach Pkt. 1 und 2: ca. 1.600 ha, davon Landflächen etwa 100 ha (nur Gebiet Nr. 50/Nordküste Wittow), davon Wasserflächen ca. 1.500 ha.

4. Wieviel FFH- Gebietsflächen sollen nach Affassung des Umweltministers mit der 3. Tranche zur EU nach Brüssel in ha Landfläche und in ha Wasserfläche gemeldet werden?

Der Vorschlag des Umweltminmisters für die Nachmeldung umfasst für den LK Rügen einschließlich umliegender Wasserflächen insgesamt 11 Gebiete, davon sind 8 Gebiete Erweiterungen bereits gemeldeter Flächen. In den Formblättern für die Gebietscharakterisierung ist nur die Gesamtfläche angegeben, eine Differenzierung nach Landfläche und nach Wasserfläche erfolgte bislang nicht.

Die Gesamtfläche für die og. 11 Gebiete beträgt 73.285 Hektar. Durch das Umweltamt wurde eine nichtverbindliche Berechnung derjenigen Flächen vorgenommen, die außerhalb von Schutzgebieten gemäß Punkt 1 und 2 liegen:

Gesamt: 4.210 ha, davon Landflächen 440 ha undWasserflächen 3.770 ha

5. Welche auf Rügen geplanten FFH- Gebietsflächen der 3. Tranche beinhalten, nach Anhang Nr. 3 der FFH Richtlinie vom Mai 1992, keine repräsentativen Auswahlkriterien?

Die Auswahl der Gebiete für die Vorschlagsliste des Umweltministeriums erfolgte durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie mit Sitz in Güstrow. Inwieweit konsequent nach den Auswahlkriterien vorgegangen wurde, läßt sich nur kreisübergreifend auf Landesebene bzw. in Abstimmung mit angrenzenden Bundesländern beurteilen.

Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei des Kreistages wird Mitte Oktober eine Sitzung zum Thema FFH durchführen, zu der ein Vertreter der Landes geladen wird, der auch zu der o.g. Fragestellung Auskunft geben soll.

6. Nimmt der LK Rügen Einfluss auf das Umweltministerium M-0V bei der Auswahl von FFH-Gebietsausweisungen hinsichtlich der Maßgabe: "Alles oder anteilig angemessen!"?

Der LK Rügen wird als Träger öffentlicher Belange fristgemäß eine Stellungnahme abgeben. Darin werden sich eine Vielzahl von Einwänden und Hinweisen wiederfinden, die auf verschiedenen Veranstaltungen oder bei Gesprächen geäußert wurden. Einwände bzw. Kritikpunkte werden u.a. sein:

- Einstufung zahlreicher innerer Seegewässert als prioritärer Lebensraum "Lagunen des Küstenraumes",
- Schutzerfordernisse u. Nennung der Arten Seehund u. Kegelrobbe für eine Vielzahl von Gebieten,
- Ausgliederung von Flächen, für die sich Schutzerfordernisse bzw. ein dauerhafter Schutz wegen vorhandener Nutzungen nicht begründen läßt(z.B. verschiedene Surfplätze, Lieschower Wiek, Hafen Ralswiek),
- Unrichtige Angaben z.B. durch das Nichtvorhandensein von Lebensraumtypen oder Arten.
Erneut wird der Landkreis auf den erhöhten Verwaltungs- und Prüfaufwand hinweisen. Die bereits bei der Vorbereitung zur Meldung der 1. und 2. Tranche vorgebrachten Hinweise wegen eines erhöhten Verwaltungs- und Prüfaufwandes haben sich in der Praxis bestätigt.

Wegen möglicher Beeinträchtigungen eines FFH- Gebietes bzw. EU- Vogelschutzgebietes werden in der Regel auch Vorprüfungen bei allen Plänen und Projekten gefordert, die in das Gebiet hineinwirken könnten. Dadurch sind für viele Gemeinden und sonstige Planungs- und Projektträger zusätzliche Planungs- bzw. Gutachterkosten entstanden.

Dieser Trend wird sich durch die Vergrößerung der Gebietskulisse noch verstärken. Bereits in der Stellungnahme vom 12.11.1999 zur 2. Tranche hat der Landkreis Rügen auf den Finanzbedarf für zusätzliche Aufwändungen bei der Umsetzung der FFH- RL und der EU- Vogelschutzrichtlinie hingewiesen und die Landesregierung aufgefordert, den Finanzbedarf bei der EU einzufordern.

7. Gibt es nach Auffassung des Landkreises FFH - Gebietsflächen in der Vorschlagsliste des Landes für den LK Rügen, die nicht geeignet erscheinen oder im Lande solche Flächen mehrfach ausgewiesen sind? Wenn ja, welche Flächen betrifft das? Wie groß sind sie getrennt nach Land-/Wasserfläche?

Die Auswahl der Flächen erfolgte nach den Kriterien des Anhang III zur FFH- Richtlinie. Da die untere Naturschutzbehörde beim Auswahlmodus nicht eingebunden war, kann die Frage umfassend nur durch die Landesregierung beantwortet werden. Es wird hierzu auf die Antwort zu Pkt 5 verwiesen.

Bei der kritischen Durchsicht der Vorschlagsliste wurde festgestellt, dass in Einzelfällen die in den Formblättern zur Gebietscharakterisierung aufgeführten Lebensraumtypen bzw. Arten nicht oder in unzureichender Ausprägung vorhanden sind, z.B. Ganschvitzer Wald; Waldgebiet bei Semper, Fischotter/Schaabe. Daraus würden sich allerdings keine wesentlichen Verkleinerungen der vorgeschlagenen Gebiete ableiten.

8. Wie schätzt der LK die weitere Ausweisung von FFH - Gebietsflächen auf die Inselwirtschaft ein?

Das Amt für Wirtschaft und Kultur der Kreisverwaltung Rügen hat bezüglich der Behinderung von Investitionen durch die Ausweisung von FFH- Gebieten eine Anfrage an alle kreisfreien Städte und Gemeinden und die Amtsverwaltungen des Landkreises Rügen gerichtet.

Rückmeldungen auf dieses Schreiben bekamen wir vom Amt Garz, Amt Südwest-Rügen, Amt Mönchgut-Granitz, Amt Wittow und der Gemeinde Lietzow. Konkret wurden zwei Verzögerungen von Investitionsvorhaben mitgeteilt:

- Das Amt Garz führt den hohen Verwaltungsaufwand und die Kosten von ca. 50.000 EUR für die Verträglichkeitsprüfung für den Naturhafen Gustow an.
- Das Amt Mönchgut-Granitz meldet, dass "die Untersuchungen (FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen usw.) im Rahmen der Aufstellung für den Bebauungsplan Nr. 7 'Ferien- u. Surfpark Thiessow' (unmittelbar neben NSG 'Südperd' / Gemeinde Ostseebad Thiessow) zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 60.000 EUR und einen zeitlichen Verzug von ca. 9 Monaten erforderten".

Desweiteren wurden eine Reihe von bereits durchgeführten oder geplanten Investitionen angeführt, deren Fortbestand oder Realisierung man durch die FFH-Gebietsnachmeldung gefährdet sieht. Eine große Betroffenheit wird vor allem für die Entwicklung des maritimen Tourismus gesehen, da weitere Einschränkungen (z.B. Befahrensregelungen i. d. inneren Seegewässern) im Zuge einer nationalen Gesetzgebung befürchtet werden.

Dagegen werden zeitliche Verzögerungen und zusätzliche Kosten in Verbindung mit durchzuführenden Erheblichkeitsprüfungen (Vorprüfung) bzw. Verträglichkeitsprüfungen (Hauptprüfung) genannt. Ob dabei die o.g. Summe bzw. ein zeitlicher Verzug von 9 Monaten für jedes Prüfverfahren zutrifft, wird stark angezweifelt. Im LK Rügen haben inzwischen 20 Prüfverfahren stattgefunden bzw. sind in Arbeit.

9. Wie groß wird die voraussichtliche Summe aller unter Schutz gestellten und zu stellenden Flächen einschließlich FFH - Gebiete nach Meldung der 3. Tranche (Ende 2003) sein? Wieviel % der Landfläche des LK Rügen hätten dann einen Schutzstatus in Summe aller Schutzkatagorien? Wieviel ha der Bodden- u. Küstengewässer kämen im Bereich Rügen noch dazu? Wieviel Prozent der Gesamtfläche Bodden- u. Küstengewässer würden das sein?

A) Landfläche (Kreisterritorium) des Landkreises Rügen

a) unter Schutz stehenden Landflächen nach Pkt. 1 39.160 ha= 40,3%
b) Landflächen EU-Vogelschutzgebiete außerhalb von a) 2.740 ha= 2,8%
c) Landflächen FFH-Gebiete 1.+ 2.Tranche
außerhalb von a) und b)
100 ha= 0,1%
c) Landflächen FFH- Gebiete 3. Tranche außerhalb von a) 440 ha= 0,5%
und b)

Voraussichtliche Summe aller Schutzgebietsflächen 42.440 ha = 43,6%

B) Bodden- u. Küstengewässer

Unter Einbeziehung folgender Gewässer (insgesamt 41.350 ha) ergibt sich folgender Schutzstatus:
- Nordrügensche Boddenkette von Kl. Jasm.Bodden bis Rassower Strom
- Gewässer zwischen Rügen u. Hiddensee mit Kubitzer Bodden
- Gewässer im Bereich Strelasund soweit LSG und NSG
- Gewässer Biosphärenreservat SO-Rügen und NP Jasmund
- Küstengewässer im Bereich Nordküste Wittow soweit NSG
Voraussichtliche Summe aller Schutzgebietsflächen: 40.000 ha= 96,7%

Berücksichtigt man, dass alle Boddengewässer bereits als geschützte Biotope im Sinne von § 20 LNatG gesichert sind, besteht derzeit bereits ein 100%iger Schutzstatus.


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