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Rügen / Hiddensee (tw).
Das Thema FFH beschäftigt seit Monaten
die Menschen auf Rügen und Hiddensee. Die Gemeindevertretung von
Hiddensee sprach sich gegen eine Erweiterung aus. Auch der Kreistag des
Landkreises Rügen thematisierte die umstrittenen Ausweisungen.
Mehrheitlich sprachen sich die Gemeindevertreter der Insel Hiddensee gegen
eine Erweiterung, insbesondere der Westrügenschen Boddengewässer
sowie des Gellen, aus. Ebenfalls wurde die Erweiterung der Dünenheide
durch eine Mehrheit der Gemeindevertreter abgelehnt. Bereits im Vorfeld
hatten sich die Ausschussmitglieder des Fischerei- Landwirtschafts-,
Umwelt- und Verkehrsausschusses mit der geplanten Erweiterung der
FFH-Gebiete auf und um Hiddensee befasst.
In der Ausschusssitzung erläuterte Bürgermeister Leonhard (FDP)
die jeweiligen Beschlussvorlagen und stellte Alternativen zu einer
strikten Ablehnung für die Bereiche Gellen und Dünenheide dar.
Auf Einladung berichtete der Leiter des Umweltamtes des Landkreises
Rügen,
Dr. Bodo Noack, zu grundsätzlichen Fragen die im Zusammenhang mit der
Ausweisung von FF-Gebieten zu sehen sind.
Denkbar wäre aus Sicht des Bürgermeisters auch gewesen, unter
ganz konkret gefassten Bedingungen einer Erweiterung des Gellen und der
Dünenheide, dass Hiddensee eine Zustimmung signalisieren hätte
können. Die geplante Erweiterung Westrügenscher Bodden ist
allerdings für Leonhard kategorisch abzulehnen. Gerade im Hinblick auf
die Entwicklung des maritimen Tourismus, wie der Ausbau des
Sportbootverkehrs und der Sicherung einer zukünftigen fischereilichen
Nutzung kann hier keine Erweiterung erfolgen.
Die Gemeindevertretung folgte mit ihren Beschlussfassungen der Empfehlung
des Ausschusses sowie den Beschlussvorlagen der Verwaltung. Ablehnende
Gründe sieht die Gemeindevertretung im wesentlichen in einer
Beeinträchtigung des Tourismus, etwa Sperrungen in der
Infrastrukturentwicklung, insbesondere bei der Entwicklung von
saisonverlängernden Maßnahmen und beim ländlichen
Wegebau.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Dr. Egon Schlieker, teilte mit,
dass die Berufsfischerei die Erweiterungen konsequent ablehnen würde,
da keine ausreichende Zusage durch das Umweltministerium abgegeben wird,
die derzeit betriebene Berufsfischerei zu erhalten. Unverständnis
besteht in der Beurteilung der Vorkommen von Seehund und Kegelrobbe.
Diese sind in den zurückliegenden Jahren nur als Irrgäste
aufgetreten, heute nun soll nach der FFH-Richtlinie ein günstiger
Erhaltungszustand für diese Arten wiederhergestellt werden. Es muss
angenommen werden, dass es zu Teilsperrungen von Badebereichen durch die
Schaffung von großräumigen Ruheräumen kommen könnte,
da der Seehund und die Kegelrobbe relativ hohe Fluchtdistanzen
gegenüber dem Menschen haben. Bürgermeister Leonhard wird die
Stellungnahme der Insel Hiddensee fristgerecht im Umweltministerium M-V
einreichen.
Auch auf der Kreistagssitzung im September wurde eine Anfrage der CDU-
Kreistagsfraktion zu Naturschutzflächen auf Rügen wie folgt
beantwortet (Auszüge)
1. Wieviel Flächen sind auf Rügen unter Schutz gestellt? (ha und
% der Landfläche)
- NP Jasmund 2.430 ha = 2,5% Landfläche des LK Rügen
- NP Vorpomm. Boddenlandschaft 2.505 ha = 2,6%
- Biosphärenreservat SO-Rügen 10.900 ha = 11,2%
- LSG (Ostrügen,Mittl.Strelas.,Hiddens.) 22.681 ha = 23,3%
- NSG außerhalb von LSG und Biosphärenreservat SO-Rügen 644
ha= 0,7%
Gesamt: 39.160 ha = 40,3%
2. Wieviel Gebiete gibt es gemäß Vogelschutzrichtlinie vom Mai
`92 auf Rügen in ha Land- und in ha Wasserfläche?
- EU Vogelschutzgebiet Greifswalder Bodden: gesamt 81.339 ha, davon 19.520
ha Landflächen (davon ca. 3.250 ha Landfläche des LK
Rügen)
- EU Vogelschutzgebiet Vorpommersche Boddenlandschaft: gesamt 78.935 ha,
davon 38.678 ha Landflächen (Anteil Landfläche LK Rügen
liegt nicht vor).
Anmerkung: große Teile der EU- Vogelschutzgeb. sind als NP
Vorpommersche Boddenlandschaft, als Biosphärenreservat Südost-
Rügen, als LSG und als NSG unter Schutz gestellt.
3. Wieviel Gebietsfläche wurde mit der 2. Tranche `99 für den LK
Rügen verbindlich nach Brüssel gemeldet in ha Landfläche und
in ha Wasserfläche ?
Für den Landkreis Rügen einschließlich umliegender, nicht
zum Kreisterritorium gehörender Wasserflächen wurden insgesamt 19
Gebiete gemeldet.
Fläche gesamt: 27.731 ha
davon
-Landfläche 8.950 ha = 9,2 % des Kreisterritoriums
-Wasserfläche 18.781 ha
Anmerkung: Gemeldete FFH- Gebiete außerhalb von Schutzgebieten nach
Pkt. 1 und 2: ca. 1.600 ha, davon Landflächen etwa 100 ha (nur
Gebiet Nr. 50/Nordküste Wittow), davon Wasserflächen ca. 1.500
ha.
4. Wieviel FFH- Gebietsflächen sollen nach Affassung des
Umweltministers mit der 3. Tranche zur EU nach Brüssel in ha
Landfläche und in ha Wasserfläche gemeldet werden?
Der Vorschlag des Umweltminmisters für die Nachmeldung umfasst
für den LK Rügen einschließlich umliegender
Wasserflächen insgesamt 11 Gebiete, davon sind 8 Gebiete Erweiterungen
bereits gemeldeter Flächen. In den Formblättern für die
Gebietscharakterisierung ist nur die Gesamtfläche angegeben, eine
Differenzierung nach Landfläche und nach Wasserfläche erfolgte
bislang nicht.
Die Gesamtfläche für die og. 11 Gebiete beträgt 73.285
Hektar. Durch das Umweltamt wurde eine nichtverbindliche Berechnung
derjenigen Flächen vorgenommen, die außerhalb von Schutzgebieten
gemäß Punkt 1 und 2 liegen:
Gesamt: 4.210 ha, davon Landflächen 440 ha undWasserflächen 3.770
ha
5. Welche auf Rügen geplanten FFH- Gebietsflächen der 3. Tranche
beinhalten, nach Anhang Nr. 3 der FFH Richtlinie vom Mai 1992, keine
repräsentativen Auswahlkriterien?
Die Auswahl der Gebiete für die Vorschlagsliste des Umweltministeriums
erfolgte durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie mit
Sitz in Güstrow. Inwieweit konsequent nach den Auswahlkriterien
vorgegangen wurde, läßt sich nur kreisübergreifend auf
Landesebene bzw. in Abstimmung mit angrenzenden Bundesländern
beurteilen.
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und
Fischerei des Kreistages wird Mitte Oktober eine Sitzung zum Thema FFH
durchführen, zu der ein Vertreter der Landes geladen wird, der auch zu
der o.g. Fragestellung Auskunft geben soll.
6. Nimmt der LK Rügen Einfluss auf das Umweltministerium M-0V bei der
Auswahl von FFH-Gebietsausweisungen hinsichtlich der Maßgabe:
"Alles oder anteilig angemessen!"?
Der LK Rügen wird als Träger öffentlicher Belange
fristgemäß eine Stellungnahme abgeben. Darin werden sich eine
Vielzahl von Einwänden und Hinweisen wiederfinden, die auf
verschiedenen Veranstaltungen oder bei Gesprächen geäußert
wurden. Einwände bzw. Kritikpunkte werden u.a. sein:
- Einstufung zahlreicher innerer Seegewässert als prioritärer
Lebensraum "Lagunen des Küstenraumes",
- Schutzerfordernisse u. Nennung der Arten Seehund u. Kegelrobbe für
eine Vielzahl von Gebieten,
- Ausgliederung von Flächen, für die sich Schutzerfordernisse
bzw. ein dauerhafter Schutz wegen vorhandener Nutzungen nicht
begründen läßt(z.B. verschiedene Surfplätze,
Lieschower Wiek, Hafen Ralswiek),
- Unrichtige Angaben z.B. durch das Nichtvorhandensein von Lebensraumtypen
oder Arten.
Erneut wird der Landkreis auf den erhöhten Verwaltungs- und
Prüfaufwand hinweisen. Die bereits bei der Vorbereitung zur Meldung
der 1. und 2. Tranche vorgebrachten Hinweise wegen eines erhöhten
Verwaltungs- und Prüfaufwandes haben sich in der Praxis
bestätigt.
Wegen möglicher Beeinträchtigungen eines FFH- Gebietes bzw. EU-
Vogelschutzgebietes werden in der Regel auch Vorprüfungen bei allen
Plänen und Projekten gefordert, die in das Gebiet hineinwirken
könnten. Dadurch sind für viele Gemeinden und sonstige Planungs-
und Projektträger zusätzliche Planungs- bzw. Gutachterkosten
entstanden.
Dieser Trend wird sich durch die Vergrößerung der Gebietskulisse
noch verstärken. Bereits in der Stellungnahme vom 12.11.1999 zur 2.
Tranche hat der Landkreis Rügen auf den Finanzbedarf für
zusätzliche Aufwändungen bei der Umsetzung der FFH- RL und der
EU- Vogelschutzrichtlinie hingewiesen und die Landesregierung
aufgefordert, den Finanzbedarf bei der EU einzufordern.
7. Gibt es nach Auffassung des Landkreises FFH - Gebietsflächen in
der Vorschlagsliste des Landes für den LK Rügen, die nicht
geeignet erscheinen oder im Lande solche Flächen mehrfach ausgewiesen
sind? Wenn ja, welche Flächen betrifft das? Wie groß sind sie
getrennt nach Land-/Wasserfläche?
Die Auswahl der Flächen erfolgte nach den Kriterien des Anhang III zur
FFH- Richtlinie. Da die untere Naturschutzbehörde beim Auswahlmodus
nicht eingebunden war, kann die Frage umfassend nur durch die
Landesregierung beantwortet werden. Es wird hierzu auf die Antwort zu Pkt 5
verwiesen.
Bei der kritischen Durchsicht der Vorschlagsliste wurde festgestellt, dass
in Einzelfällen die in den Formblättern zur
Gebietscharakterisierung aufgeführten Lebensraumtypen bzw. Arten nicht
oder in unzureichender Ausprägung vorhanden sind, z.B. Ganschvitzer
Wald; Waldgebiet bei Semper, Fischotter/Schaabe. Daraus würden sich
allerdings keine wesentlichen Verkleinerungen der vorgeschlagenen Gebiete
ableiten.
8. Wie schätzt der LK die weitere Ausweisung von FFH -
Gebietsflächen auf die Inselwirtschaft ein?
Das Amt für Wirtschaft und Kultur der Kreisverwaltung Rügen hat
bezüglich der Behinderung von Investitionen durch die Ausweisung von
FFH- Gebieten eine Anfrage an alle kreisfreien Städte und Gemeinden
und die Amtsverwaltungen des Landkreises Rügen gerichtet.
Rückmeldungen auf dieses Schreiben bekamen wir vom Amt Garz, Amt
Südwest-Rügen, Amt Mönchgut-Granitz, Amt Wittow und der
Gemeinde Lietzow. Konkret wurden zwei Verzögerungen von
Investitionsvorhaben mitgeteilt:
- Das Amt Garz führt den hohen Verwaltungsaufwand und die Kosten von
ca. 50.000 EUR für die Verträglichkeitsprüfung für den
Naturhafen Gustow an.
- Das Amt Mönchgut-Granitz meldet, dass "die Untersuchungen
(FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen usw.) im Rahmen der Aufstellung
für den Bebauungsplan Nr. 7 'Ferien- u. Surfpark Thiessow'
(unmittelbar neben NSG 'Südperd' / Gemeinde Ostseebad Thiessow)
zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 60.000 EUR und einen
zeitlichen Verzug von ca. 9 Monaten erforderten".
Desweiteren wurden eine Reihe von bereits durchgeführten oder
geplanten Investitionen angeführt, deren Fortbestand oder Realisierung
man durch die FFH-Gebietsnachmeldung gefährdet sieht. Eine große
Betroffenheit wird vor allem für die Entwicklung des maritimen
Tourismus gesehen, da weitere Einschränkungen (z.B.
Befahrensregelungen i. d. inneren Seegewässern) im Zuge einer
nationalen Gesetzgebung befürchtet werden.
Dagegen werden zeitliche Verzögerungen und zusätzliche Kosten in
Verbindung mit durchzuführenden Erheblichkeitsprüfungen
(Vorprüfung) bzw. Verträglichkeitsprüfungen
(Hauptprüfung) genannt. Ob dabei die o.g. Summe bzw. ein zeitlicher
Verzug von 9 Monaten für jedes Prüfverfahren zutrifft, wird stark
angezweifelt. Im LK Rügen haben inzwischen 20 Prüfverfahren
stattgefunden bzw. sind in Arbeit.
9. Wie groß wird die voraussichtliche Summe aller unter Schutz
gestellten und zu stellenden Flächen einschließlich FFH -
Gebiete nach Meldung der 3. Tranche (Ende 2003) sein? Wieviel % der
Landfläche des LK Rügen hätten dann einen Schutzstatus in
Summe aller Schutzkatagorien? Wieviel ha der Bodden- u.
Küstengewässer kämen im Bereich Rügen noch dazu?
Wieviel Prozent der Gesamtfläche Bodden- u. Küstengewässer
würden das sein?
A) Landfläche (Kreisterritorium) des Landkreises Rügen
a) unter Schutz stehenden Landflächen nach Pkt. 1 39.160 ha= 40,3%
b) Landflächen EU-Vogelschutzgebiete außerhalb von a) 2.740 ha=
2,8%
c) Landflächen FFH-Gebiete 1.+ 2.Tranche
außerhalb von a) und b)
100 ha= 0,1%
c) Landflächen FFH- Gebiete 3. Tranche außerhalb von a) 440 ha=
0,5%
und b)
Voraussichtliche Summe aller Schutzgebietsflächen 42.440 ha =
43,6%
B) Bodden- u. Küstengewässer
Unter Einbeziehung folgender Gewässer (insgesamt 41.350 ha) ergibt
sich folgender Schutzstatus:
- Nordrügensche Boddenkette von Kl. Jasm.Bodden bis Rassower Strom
- Gewässer zwischen Rügen u. Hiddensee mit Kubitzer Bodden
- Gewässer im Bereich Strelasund soweit LSG und NSG
- Gewässer Biosphärenreservat SO-Rügen und NP Jasmund
- Küstengewässer im Bereich Nordküste Wittow soweit NSG
Voraussichtliche Summe aller Schutzgebietsflächen: 40.000 ha=
96,7%
Berücksichtigt man, dass alle Boddengewässer bereits als
geschützte Biotope im Sinne von § 20 LNatG gesichert sind,
besteht derzeit bereits ein 100%iger Schutzstatus.
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