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Von Wolfgang Urban
Rügen / Schwerin.
Mehrfach wurde im Rüganer über das
Frauenschutzhaus auf Rügen berichtet, u.a. kamen die Opfer von Gewalt
zu Wort, die hier eine Zuflucht fanden. Auch die Unterschriftensammlung
für den Erhalt des Frauenschutzhauses wurde im Wortlaut
veröffentlich. Das Schreiben mit den rund 400 Unterschriften liegt
Ministerpräsident Ringstorff (SPD) vor.
Parallel dazu erhielt der KJFH (Kinder, Jugend- und Familienhilfe)
Rügen e.V. von Dr. Margret Seemann, Gleichstellungsbeauftragte des
Landes M-V die Mitteilung, dass das Frauenschutzhaus auf Rügen ab dem
1. Januar 2004 "nur noch als Kontakt- und Beratungsstelle weiter
gefördert werden kann."
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Ist das Frauenschutzhaus noch zu retten ? Blick in die Unterlagen. Von
links : Brigitte Dost, Geschäftsführerin des KJFH Rügen e.V.
und Landtagsabgeordnete Angelika Peters (SPD).
Foto: Urban
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Das bedeutet, so Brigitte Dost, Geschäftsführerin des KJFH
Rügen e.V., "dass das Frauenschutzhaus in der bisherigen Form so
nicht weiter betrieben werden kann. Das nächste Frauenschutzhaus
wäre dann in Stralsund." Angesichts dieser Situation gab es am
Montag dieser Woche beim KJFH Rügen e.V. als Betreiber des
Frauenschutzhauses eine Beratung mit der Landtagsabgeordneten Angelika
Peters (SPD).
Sie ist die einzige Rügener Landtagsabgeordnete aus der
Regierungskoalition in Schwerin. Als im Sommer dieses Jahres erstmals
Planungen für eine Schließung des Frauenschutzhauses auf der
Insel bekannt wurden, wandten sich der Trägerverein und die
Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Rügen, Djamila Ilanz, an
Angelika Peters.
Sie verdeutlichten, dass eine generelle Schließung für sie nicht
zu akzeptieren ist. "Die ursprüngliche Vorgabe", so Angelika
Peters, "sah ab 1.1.2004 nur noch eine Kontakt- und Beratungsstelle
mit einer Arbeitskraft vor. Nach intensiven Diskussionen in Schwerin
gelang es, dass jetzt ab 1.1.2004 die Kontakt- und Beratungsstelle mit 1,5
Arbeitsstellen betrieben werden soll. Statt 40 werden also jetzt 60 Stunden
gefördert."
"Zurzeit", so Brigitte Dost, beschäftigt der KJFH Rügen
e.V. nach Maßgabe der Richtlinie für Frauenschutzhäuser mit
einer Kapazität von 12 Betten zwei volle Arbeitskräfte. Die
beschäftigten Frauen nehmen auch anfallende Kontakt- und
Beratungsaufgaben mit 24-Stunden-Rufbereitschaft wahr.
Bereits aus diesem Zahlenwerk ergibt sich, dass mit der bloßen
Förderung von nur noch 1,5 Arbeitsstellen kein Frauenschutzhaus laut
Richtlinie betrieben werden kann." Gibt es trotzdem die
Möglichkeit, dass für in Not geratene Frauen auf der Insel
Rügen eine vorübergehende Unterkunft vorgehalten werden kann ?
Frauenschutzhaus: Wie weiter?
Zum Ergebnis der Beratung mit Angelika Peters sagte Brigitte Dost:
"Wir sind uns einig darin, dass es nicht zu verantworten ist, für
von Gewalt betroffene Frauen nicht wenigstens Notbetten auf Rügen
vorzuhalten. Dabei denken wir an Unterbringungsmöglichkeiten für
vier Frauen, die hier für durchschnittlich vier bis sechs Wochen Hilfe
finden."
Nachgefragt: "Was ist, wenn der Bedarf größer ist, denn
heute sind z.B. sieben Betten im Frauenschutzhaus belegt?"
Brigitte Dost: "Wir streben eine intensive Zusammenarbeit mit den
Wohnungsvermietern an, damit wir die Frauen schnellstmöglichst wieder
integrieren können. Wenn der Bedarf über den vier Betten liegt,
dann kommt für die betroffenen Frauen nur eine Unterbringung im
Frauenschutzhaus in Stralsund in Frage."
Wenn der Vorschlag von Brigitte Dost und Angelika Peters Wirklichkeit wird,
hätte Rügen ab dem 1.1.2004 eine Kontakt- und Beratungsstelle mit
vier Notbetten. "Das bedarf allerdings auch der Zustimmung des
Landkreises Rügen", so Angelika Peters: "Das Land
fördert 60 % (rund 36.800 Euro) der 1,5 Arbeitsstellen in der Kontakt-
und Beratungsstelle ab 1.1.2004. Hinzu kommt eine maximale Förderung
der Sachkosten mit 5.500 Euro.
Daraus folgend muss sich der Kreis aber dann mit 40 % an den
Personalkosten beteiligen, das entspricht rund 24.500 Euro. Um darüber
hinaus die vier Notbetten vorhalten zu können, müsste der Kreis
bereit sein, für deren Finanzierung die Sachkosten zu übernehmen.
Dafür werde ich mich jetzt im Haushalts- und Finanzausschuss des
Kreistages einsetzen."
Ergänzend dazu betonte Brigitte Dost: "Dem Kreis muss klar sein,
dass jedes für Rügen im Stralsunder Frauenschutzhaus vorgehaltene
und inanspruchgenommene Bett zu Ausgleichszahlungen führt. Zumindest
für die vier vorgehaltenen Notbetten auf Rügen wäre das
nicht der Fall. Sie würden dem Kreis auf keinen Fall teurer werden als
Ausgleichszahlungen nach Stralsund.
Es fällt mir schwer, mich damit abzufinden, dass es offensichtlich
keine Chance gibt, das Frauenschutzhaus auf Rügen ab dem 1.1.2004
finanzieren zu können. Ich hoffe, dass die Kreistagsmitglieder
wenigsten so viel Herz für die von Gewalt betroffenen Frauen haben,
dass sie wenigstens der Finanzierung von vier Notbetten zustimmen."
Doch auch die Bemühungen um den Erhalt des Frauenschutzhauses gehen
weiter. So teilte das Landratsamt Rügen mit, dass sich Landrätin
Kassner (PDS) "mit einem Protestschreiben an die
Gleichstellungsbeauftragte des Landes" gewandt habe: "Der
Landkreis hofft und wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass...
das Frauenschutzhaus mit seinen jetzigen Aufgaben erhalten bleibt."
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