Windkraft bestimmt Landtag
CDU-Abgeordnete Gesine Skrzepski bringt Antrag ein
Schwerin / Rügen (gü).
Politischer Schlagabtausch im Schweriner
Landtag zum Thema "Offshore-Windparke" vor den Küsten
Mecklenburg-Vorpommerns ! CDU-Landtagsabgeordnete Gesine Skrzepski wird mit
ihren Fraktionskollegen Reinhardt Thomas (sicherheitspolitischer Sprecher)
und Martin Brick (ehemaliger Agrarminister) am morgigen Donnerstag einen
von der CDU-Fraktion unabhängigen Antrag einbringen.
Darin wird von dem politischen Dreiergestirn gefordert, dass die
Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff (SPD)
aufgefordert wird, bis zum 30. Mai darüber zu berichten, welche
Maßnahmen sie ergreift, um die Sicherheit des Schiffsverkehrs auf der
Ostsee und den Schutz der Küstenregion vor Umweltkatastrophen
festzuschreiben. Außerdem soll in diesem Zusammenhang auch die
störungsfreie Entwicklung des naturverbundenen Tourismus und des
Fischereiwesens in der Seeanlagenverordnung berücksichtigt werden.
Weiterhin fordern die Abgeordneten auch, dass die rot-rote Landesregierung
berichten soll, wie die Interessen der Energiewirtschaft und anderer
Unternehmen bei der Genehmigung von Offshore-Windkraftanlagen in der
Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und der 12-Meilen-Seezone
angemessen berücksichtigt werden.
Die drei CDU-Parlamentarier befürchten nach wie vor überwiegend
negative Auswirkungen auf den Tourismus und die Fischerei, wenn der Flut
von Anträgen auf Errichtung der o. g. Anlagen zugestimmt wird.
Gesine Skrzepski, die gleichzeitig Vorsitzende des Tourismusausschusses im
Landtag ist, hatte auf einer Ausschusssitzung am 10. Mai über Aussagen
von Dr. Klaus Sühl, Staatssekretär im Agrarministerium,
berichtet.
Laut diesem liegen bereits heute Anträge für 1.298
Offshore-Anlagen in einer Größenordnung zwischen zwei und
fünf MW vor. Die dabei von der Energiewirtschaft in M-V
ausgewählten Standorte befinden sich u.a. nördlich des
Darß, bei der Oderbank, im Adlergrund sowie im Arkonabecken
(südöstlich). Zwei weitere Projekte lassen sich auf der Liste
finden. Hierbei sind Entfernungen von 13 bis 42 Kilometern vom Festland
vorgesehen. Die Projekte sollen fast ausnahmslos in der
Ausschließlich Wirtschaftszone gebaut werden.
Als Pilotprojekt wird das Vorhaben nördlich des Darß
angesehen.Hierbei soll am 1. Juni dieses Jahres mit dem vollen Programm der
Umweltverträglichkeitsuntersuchung durch den Vorhabenträger
begonnen werden.
Dr. Klaus Sühl zeigt in seinen Ausarbeitungen gegenüber dem
Ausschuss auf, dass die Möglichkeiten der Einflussnahme der Landkreise
auf die Verfahren im Rahmen der sog. Trägerbeteiligung als Träger
öffentlicher Belange (TÖB) möglich sind. Dies betrifft
innerhalb der 12-Seemeilenzone das Raumordnungsverfahren und das Verfahren
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der AWZ das Verfahren nach der
Seeanlagenverordnung.
Die Landkreise seien berechtigt, so der Staatssekretär, und
verpflichtet, ihre eigenen Belange in diesen Verfahren einzubringen. Die
jeweilig über das Verfahren entscheidende Behörde hat die
entsprechend vorgetragenen Belange in die vorzunehmende Abwägung nach
den gesetzlichen Vorgaben einzustellen.
Dr. Sühl weist noch auf einen weiteren Fakt in diesem Zusammenhang hin
: "Darauf hinzuweisen ist, dass sowohl nach BImSchG als auch nach
Seeanlagenverordnung es sich um gebundene Verwaltungsakte handelt. Dies
bedeutet, dass, sofern keine Versagungsgründe vorliegen, ein
Rechtsanspruch des Antragstellers auf Erteilung der Genehmigung
besteht."
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