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Rügen (tw).
Das Ermittlungsverfahren gegen den Leitenden
Verwaltungsbeamten des Amtes Südwest-Rügen, Ferdinand Pieper,
wegen des Verdachts der Untreue ist von der Staatsanwaltschaft Stralsund
eingestellt worden. Dies wurde dem ehemaligen CDU-Landratskandidaten jetzt
in einem Schreiben mitgeteilt. Rechtsgrundlage der Einstellung ist der
§ 170 der Strafprozessordnung.
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Wurde freigesprochen : Ferdinand Pieper (CDU). Foto: Archiv |
Hier heißt es :
§ 170 [Pflicht zur Anklageerhebung oder
Verfahrenseinstellung]
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der
öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch
Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. (. .
.)
Pieper waren im Zusammenhang mit der geplanten Wohnbebauung in Dreschvitz
Verfahrensfehler vorgeworfen worden. Diese Vorwürfe kamen kurz nach
seiner Nomierung für den Landratsposten auf.
Das Verfahren dauerte beinahe 18 Monate. Diese Verzögerung wurde unter
anderem möglich, weil die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des
Landkreises zehn Monate brauchte, um eine Stellungnahme abzugeben. Der bis
jetzt beurlaubte Pieper könnte somit seinen Dienstgeschäften
wieder nachgehen.
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