Dank an Johann Obermoser
Von Jörg Lenz, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses der Stadt
Sassnitz
Sassnitz. Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz hat sich aus Sorge um den
Fortbestand der hiesigen Kutter- und Küstenfischer mit dem
zusätzlichen Fangverbot für die Schleppnetzfischerei auf Dorsch
und Plattfisch vom 15. April bis 31. Mai auseinandergesetzt und eine
Protestnote verabschiedet und diese an die jeweiligen Institutionen
gesandt. Ich freue mich, dass unsere Fischer sogar Unterstützung von
einem Gast aus Tirol bekommen.
Herr Obermoser hat sich an den zuständigen EU- Kommissar, Herrn Franz
Fischler, gewandt. Das Antwortschreiben hat mir Herr Obermoser zur
Verfügung gestellt. Hier möchte ich erst einmal Herrn Obermoser
für sein Engagement danken.
Eins kann ich schon sagen, mit allen Antwortschreiben, die zur Zeit
vorliegen, werden wir uns als Stadtvertreter der Stadt Sassnitz nicht
zufrieden geben. Diese Thematik wird auch Gegenstand der nächsten
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt am 5.
August 2003 sein. Hier werden wir über weitere Maßnahmen
beraten.
Bevor ich mich mit dem Schreiben des EU- Kommissars, Herrn Franz Fischler,
auseinandersetze, möchte ich eines deutlich machen: Für
Maßnahmen zum Schutz des Fischereibestandes in der Ostsee müssen
wir uns alle einsetzen. Doch diese Maßnahmen müssen auch in
Abstimmung mit dem Berufsstand erfolgen. Sofortmaßnahmen, wie dieses
zusätzliche Fangverbot, wenn sie Erfolg haben sollen, können
nicht nur für EU- Mitgliedstaaten gelten, sondern müssen dann auf
alle Ostsee - Anrainerstaaten ausgedehnt werden.
Bei solchen kurzfristigen Maßnahmen muss man folgendes
berücksichtigen:
1. Die Fangquoten sind von allen EU - Mitgliedstaaten und somit auch von
der EU - Fischereikommission genehmigt und sind damit Grundlage der
Jahresplanung.
2. Die vorgelegten Jahresfangpläne, die aufgeschlüsselt für
jedes einzelne Schiff eingereicht werden müssen, wurden von der EU und
den Mitgliedstaaten bestätigt zurückgereicht.
3. Entsprechend den Fangplänen hat der Fischer seinen Fangeinsatz zu
planen und einzuhalten und ist rechenschaftspflichtig. Desweiteren richtet
sich danach auch die Anschaffung und Reservehaltung seines
Fanggeschirrs.
Unter den genannten Aspekten betrachtet, stellt ein Fangverbot ein
Berufsverbot für die Fischer dar und erfordert einen finanziellen
Ausgleich.
In der Frage der industriellen Heringsfischerei nimmt die EU- Kommission
die Haltung ein, dass Eingriffe in die Marktmechanismen des Sektors nur
gerechtfertigt sind, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese Art von
Fischerei weitaus negativere Folgen für die Bestände hat als der
Konsumfischfang.
Man spricht davon, dass ein Großteil der zu Fischmehl verarbeiteten
Heringe aus der nördlichen Ostsee aufgrund der geringen
Größe der Fische nicht für den menschlichen Konsum geeignet
ist. Hier wird der Anschein erweckt, dass aus welchen Gründen auch
immer, gegen die Lobby der Industriefischerei nicht ernsthaft vorgegangen
wird.
Eines muss man auch hier deutlich sagen: Die Industriefischerei in der
Ostsee wurde von der EU gestattet, weil die Herings- und
Sprottbestände sich in exzellenter Verfassung befinden.
Wenn jetzt der Heringsbestand so schlecht sein soll, dann kann es nur
heißen "Stopp" der Industriefischerei.
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